In § 22 Abs. 3 SGB VIII heißt es:
📕„Der Förderungsauftrag [von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege] umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes […].“
🤔 Doch was bedeuten die Begriffe „Erziehung, Bildung und Betreuung“ eigentlich konkret bzw. welches Verständnis haben wir heute davon?
🔎 Wir schauen es uns gemeinsam an!
⠀ Erziehung ⠀
“Erziehung” meint das planmäßige Vorgehen zur Erreichung eines spezifisch festgelegten Erziehungszieles bzw. die Einflussnahme auf die (Persönlichkeits-) Entwicklung und das Verhalten des Zu-Erziehenden. Dies geschieht bspw. durch die Unterstützung und Begleitung, Anregung und Herausforderung der kindlichen Bildungsprozesse, der bewussten Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen, Räumen und durch das eigene Handeln (= Vorbildfunktion).
⠀ Bildung ⠀
Kinder erforschen aktiv die Welt um sich herum und eignen sich dabei eigenständig Wissen an. Diese kindliche Selbstbildung wird gefördert, indem die Kinder in einer anregenden Umgebung eigene Aktivitäten und Interessen verfolgen können, diese von den Erwachsenen unterstützt und weiter vertieft werden. Bildung entsteht außerdem immer auch in sozialen Prozessen zwischen Kindern sowie zwischen Erwachsenen und Kindern und in Auseinandersetzung mit der materiellen Umwelt (= Ko-Konstruktion).
⠀ Betreuung ⠀
Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen sowie die Befriedigung weiterer emotionaler und physiologischer Bedürfnisse voraus. Je jünger die Kinder sind, umso mehr pflegerische Tätigkeiten fallen an. Diese sind zugleich als bindungs- und bildungsfördernde Aktivitäten zu verstehen, gehen mit einem hohen Maß an Interaktion einher und beanspruchen somit viel Zeit. Zugleich müssen die Kinder vor Schädigungen körperlicher und seelischer Art geschützt werden (= Aufsichtspflicht).